Hinweis zur Datenerfassung im Rahmen von Corona-COVID 19
Um die Nachverfolgung von Infektionen zu ermöglichen, müssen wir gemäß §4 der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen, die Daten unserer Gäste erfassen. Die erfassten personenbezogenen Daten werden für die Dauer eines Monats ab Beginn des Besuchs, geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte, für die zuständigen Behörden vorgehalten. Falsche Angaben (Pseudonyme, Spaßnamen etc.) sind nicht zulässig.
Die Bestimmungen der Art. 13 (Informationspflicht), 15 (Auskunftsrecht), 18 (Recht auf Einschränkung der Verarbeitung) und 20 (Recht auf Datenübertragbarkeit) DS-GVO finden keine Anwendung.